Propädeutikum
Die Psychotherapieausbildung ist seit 1991 durch das Psychotherapiegesetz gesetzlich geregelt und gliedert sich in die beiden Teile Propädeutikum und Fachspezifikum. Während das Propädeutikum die theoretische und praktische Grundlage für alle gesetzlich anerkannten Psychotherapieschulen legt, führt das Fachspezifikum zur Berufsberechtigung in einer bestimmten Therapiemethode.
Die Absolvierung des Psychotherapeutischen Propädeutikums ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Fachspezifikum und bildet eine inhaltliche Grundlage für die Qualifikation zur Lebens- und Sozialberaterin/zum Lebens- und Sozialberater.
Die APG bietet seit 1992 in Wien und seit 1995 in Oberösterreich (Raum Linz/Wels) den Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ an.
Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Propädeutikums: http://www.apg.or.at